A. ALLGEMEINE REGELUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der KEMWEB GmbH & Co. KG, Im Niedergarten 10, 55124 Mainz
(nachfolgend „KEMWEB“) an ihre Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Regelungen und an diese anschließenden Besonderen Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Im Falle von Widersprüchen gehen die Besonderen Bestimmungen den
Allgemeinen Regelungen vor. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende
Bedingungen keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn KEMWEB in Kenntnis der AGB des Kunden die
Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

(2) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und Vereine (nachfolgend „Kunde"). Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss
mit KEMWEB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Leistungsänderung

(1) Will der Kunde den vereinbarten Leistungsgegenstand durch geänderte oder neue Anforderungen wesentlich
ändern oder erweitern, so hat er seinen Änderungswunsch KEMWEB in Textform mitzuteilen. KEMWEB prüft
darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der finanziellen und
zeitlichen Aufwände und der zeitlichen Einschätzungen haben wird und teilt diese dem Kunden mit. KEMWEB
unterbreitet entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben
dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
(2) KEMWEB kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn
die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn KEMWEB deren Ausführung im Rahmen
der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist.
(3) Die Vertragsparteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren.
(4) Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(5) Möglicherweise von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der
auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben.
(6) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen
insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung des Auftragnehmers berechnet.

§ 3 Leistungserbringung, Leistungsort

(1) Für die gemeinsame Abstimmung zur laufenden Leistungserbringung stellt KEMWEB bei Bedarf ein
Ticketsystem zur Verfügung, welches vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit zu nutzen ist. Anfragen
werden abhängig vom Eingang und der Priorität der Tickets bearbeitet.
(2) KEMWEB erbringt seine Leistungen in den eigenen Geschäftsräumen. Vereinbaren die Parteien einen
Leistungsort, der vom Sitz von KEMWEB abweicht, so hat der Kunde zusätzliche Reise- und Fahrtkosten zu
zahlen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem Angebot von KEMWEB.

§ 4 Projektmanagement, Ansprechpartner

(1) Die Vertragsparteien werden unverzüglich nach Vertragsschluss jeweils einen Projektleiter bzw.
Ansprechpartner und einen Stellvertreter benennen, die für die jeweils andere Vertragspartei bei allen Fragen
und allen Absprachen jeglicher Art betreffend das Projekt ausschließlich zuständig sind. Die Parteien
versichern, dass die von ihnen zu benennenden Projektleiter und Stellvertreter umfassend zu allen
Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen.
(2) Den Parteien steht es frei, die von ihnen benannten Projektleiter bzw. Ansprechpartner und deren
Stellvertreter durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind dem Vertragspartner jeweils unverzüglich
in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Bei der Vornahme von Änderungen werden die beiden Parteien dafür
Sorge tragen, dass keine Störungen des Projektablaufs eintreten und neu benannte Personen über alle
notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren
Projektverlauf notwendig sind.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Leistungen von KEMWEB wird die im Angebot genannte Vergütung fällig. Sofern im Angebot keine
Vergütung genannt ist, gelten die aktuellen Preislisten von KEMWEB zum Zeitpunkt der Angebotserstellung.
Präsentationen von KEMWEB werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand von KEMWEB
abgerechnet.
(2) Der Kunde trägt nach vorheriger Vereinbarung und gegen Nachweis tatsächlich angefallene Reisekosten und
Spesen (z.B. Zugtickets, Benzin, Hotelkosten etc.) und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende
Entgeltforderungen Dritter. Reisezeiten von KEMWEB sind zu vergüten. Besondere Auslagen wie z. B.
Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten, die KEMWEB auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden hin entstehen, werden zum Selbstkostenpreis an den Kunden weiterberechnet.
(3) Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Zahlungen werden entsprechend den Vereinbarungen im Angebot fällig
(5) Abrechnungen in laufenden Projekten erfolgen monatlich jeweils zum Monatsende.
(6) Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(7) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnet,
mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz. KEMWEB
ist berechtigt, zusätzlich eine Schadenspauschale in Höhe von 40 EUR geltend zu machen. KEMWEB behält
sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(8) KEMWEB ist im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, sowohl aus dem gleichen
Vertragsverhältnis als auch aus etwaigen weiteren Vertragsverhältnissen ein Zurückbehaltungsrecht in
Bezug auf für den Kunden zu erbringende Leistungen geltend zu machen.
(9) KEMWEB ist berechtigt, die geltenden Preise auch während eines laufenden Vertrags zu ändern, wenn ein
Fertigstellungstermin mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss liegt bzw. vereinbart wurde und es zu
Kostenerhöhungen (gestiegener Beschaffungskosten, Steuern oder Abgabe) kommt. Dem Kunden werden
Preisanpassungen unverzüglich mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % der vereinbarten Vergütung,
steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt KEMWEB bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den
Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen der zur Leistungserbringung
erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre. Diese Mitwirkungen sind
Hauptleistungspflicht des Auftraggebers.
(2) Sofern nötig, gewährleistet der Kunde KEMWEB und die von ihr eingesetzten Personen den Zugang zum
Einsatzort und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer an, soweit dies zur
Erbringung der Leistung erforderlich ist.
(3) Sofern die Parteien die Erbringung der Leistungen im Wege der Fernwartung vereinbart haben, wird der Kunde
auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.
(4) Die vorstehend ausdrücklich genannten Mitwirkungshandlungen hat der Kunde spätestens innerhalb einer
Woche nach Anforderung durch KEMWEB zu erbringen. Für die Erbringung weiterer Mitwirkungshandlungen
ist KEMWEB berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Im Übrigen hat der Kunde auf
Anschreiben oder Anfragen von KEMWEB grundsätzlich spätestens innerhalb von 2 Werktagen zu reagieren.
(5) Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten
zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
(6) Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die
Leistungen von KEMWEB im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann
insbesondere zu Verzögerungen im vereinbarten Zeitplan oder zu Mehraufwänden und führen.
(7) Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.
(8) KEMWEB ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend
oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er
vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien,
Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder
das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.

§ 7 Termine

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von KEMWEB ausdrücklich in Textform als verbindlich
bezeichnet und zugesagt werden.

§ 8 Abnahme

(1) Sind werkvertragliche Leistungen vereinbart, wird KEMWEB dem Kunden die fertiggestellten
Arbeitserzeugnisse zur Abnahme bereitstellen und die Abnahmefähigkeit mittteilen. KEMWEB ist berechtigt,
dem Kunden auch einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Mit Zugang der Mitteilung der
Abnahmefähigkeit beginnt für den Kunden eine Frist von zehn Werktagen, innerhalb derer er zur schriftlichen
Abnahmeerklärung verpflichtet ist, soweit die Arbeitserzeugnisse oder Leistungen im Wesentlichen den
vertraglichen Anforderungen entsprechen. Etwaig vorhandene Mängel sind KEMWEB unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
(2) Verstreicht die Abnahmefrist, ohne dass eine Abnahmeerklärung oder eine Mängelanzeige bei KEMWEB
eingeht, so gilt das Arbeitserzeugnis mit Fristablauf als mangelfrei abgenommen. Das Arbeitserzeugnis gilt
ebenfalls als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde es in Betrieb nimmt, veröffentlicht oder die hierfür
vereinbarte Vergütung bezahlt.
(3) Vom Kunden angezeigte, abnahmerelevante Mängel wird KEMWEB in angemessener Frist beseitigen oder in
sonstiger Form beheben. Hiernach ist die Abnahme zu wiederholen. Die Abnahmeerklärung darf nicht wegen
unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind solche Mängel, welche die Verwendbarkeit des
Arbeitserzeugnisses nicht oder nicht erheblich beeinträchtigen.

§ 9 Freigaben

(1) Sind dienstvertragliche Leistungen vereinbart, meldet KEMWEB dem Kunden die Fertigstellung der gesamten
oder auf einen Abschnitt bezogenen Leistungen und deren Zugänglichmachen. Der Kunde prüft daraufhin
unverzüglich, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Wurden die Leistungen im
Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Leistungen unverzüglich schriftlich oder in Textform
freizugeben.
(2) Ist der Kunde der Auffassung, die vorgelegten Leistungen seien im Wesentlichen nicht vertragsgemäß, so hat
er seine Beanstandungen KEMWEB unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen nach
Zugänglichmachen der Leistungen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(3) Macht der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Meldung der Fertigstellung durch KEMWEB keine
Beanstandungen geltend, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt. KEMWEB wird den Kunden mit der
Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(4) Erfolgt die Leistungsbeanstandung durch den Kunden fristgemäß, wird KEMWEB hierzu unverzüglich
gegenüber dem Kunden Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das
weitere Vorgehen herbeizuführen. KEMWEB ist nur verpflichtet weiterhin tätig zu werden, wenn die Einigung
binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen, wird der Vertrag
beendet, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit der Fortführung unter Vorbehalt der ihm wegen der
Beanstandungen zustehenden Rechte einverstanden.
(5) Die Freigabeerklärung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind solche
Mängel, welche die Verwendbarkeit der Leistung nicht oder nicht erheblich beeinträchtigen.

§ 10 Gewährleistung

Sind werkvertragliche Leistungen vereinbart, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden
Bestimmungen:
(1) KEMWEB steht dafür ein, dass die Leistungsergebnisse die vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen
erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern.
(2) KEMWEB übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen
Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins, Betriebssysteme, Online-Zugänge
etc.) ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf
nachträgliche Anpassung besteht nicht.
(3) Liegt ein Mangel vor, kann KEMWEB dem Kunden, soweit dies möglich und dem Kunden im Hinblick auf die
Auswirkungen des Mangels zumutbar ist, bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung
zur Umgehung des Mangels (Workaround) bereitstellen.
(4) KEMWEB steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung von KEMWEB erbrachten Arbeitserzeugnisse
frei von Schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis von KEMWEB auch keine sonstigen Rechte bestehen,
die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. KEMWEB stellt den Kunden von
sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
(5) Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Kunde dies KEMWEB
nach Kenntnis unverzüglich mitzuteilen. KEMWEB hat in diesem Fall in einem für den Kunden zumutbaren
Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach eigener Wahl entweder die vertraglichen
Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen
Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche
Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
(6) Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel schriftlich KEMWEB
gegenüber angezeigt wurden und reproduzierbar unverzüglich nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich
gemeldet und nachvollzogen werden können.
(7) Der Gewährleistungsanspruch entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von KEMWEB Arbeitserzeugnisse
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede
stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht
wurden.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse. Längere
gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) KEMWEB haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden,
soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbegrenzt.
(2) KEMWEB haftet darüber hinaus für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
entstandenen Schäden, soweit diese durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von KEMWEB auf den bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit der KEMWEB die Arbeitsergebnisse nach Anweisung des Kunden und/oder auf der Grundlage vom
Kunden gelieferter Inhalte erstellt, übernimmt der KEMWEB keine Haftung dafür, dass die Arbeitsergebnisse
rechtskonform sind. Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte übernimmt der KEMWEB in keinem Fall eine
Haftung. Es obliegt dem Kunden, die von KEMWEB zu erbringenden Dienst- oder Werkleistungen vor deren
Veröffentlichung rechtlich überprüfen zu lassen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der KEMWEB insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von KEMWEB.

§ 12 Höhere Gewalt, Verzögerungen

(1) KEMWEB ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die
Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss
zurückzuführen ist.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden
(z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden
zuzurechnende Dritte etc.) hat KEMWEB nicht zu vertreten und berechtigen KEMWEB, den Termin für das
Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu
verschieben.
(3) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Aussperrungen Unruhen, Enteignungen,
kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Anordnungen und
sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von KEMWEB nicht zu vertretende Umstände wie insbesondere
Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder allgemeine Störungen der Telekommunikation
und die Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur. Hackerangriffe und ähnliche Ereignisse
gelten dann als höhere Gewalt, wenn sie auch durch den Einsatz von angemessenen Schutzmaßnahmen nach
den anerkannten Regeln der Technik nicht vermeidbar waren.
(4) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt
unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) KEMWEB räumt dem Kunden an den für ihn individuell hergestellten Arbeitserzeugnissen ein einfaches,
räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Ist Software
Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und 69 e UrhG. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung die bloße Verwendung der Arbeitserzeugnisse.
Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
(2) Der Quellcode und offene Dateien werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt.
(3) Es ist dem Kunden untersagt, die Arbeitserzeugnisse von KEMWEB oder Teile davon als Grundlage für die
Entwicklung und den Vertrieb ähnlicher Anwendungen, Produkte oder Internetseiten zu verwenden.
(4) Sollte davon abweichend individuell eine Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten vereinbart
worden sein, sind von der Ausschließlichkeit nicht die für die Umsetzung von KEMWEB entwickelten und
benutzten Hilfsmittel sowie die zugrundeliegenden Datenverarbeitungsprogramme/-funktionen und sonstige
allgemein gebräuchlichen Werkzeuge umfasst.
(5) Eine Übertragung der Rechte an Dritte und Unterlizensierungen sind untersagt.
(6) Die Arbeitsergebnisse können Bestandteile enthalten, die von Dritten als Open Source Software lizenziert
wurden. Für Open Source Software gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen im Zweifel ausschließlich.
Insoweit sind diese Geschäftsbedingungen auf Open Source Software nicht anwendbar.
(7) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur
widerruflich gestattet. KEMWEB kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütung sich der Kunde
in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.

§ 14 Freistellung

(1) Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten wegen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Vertragsparteien und jedem etwaigen
Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren
werden soll.
(2) Der Kunde stellt KEMWEB für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher
Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit
der Vertragsparteien von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei
und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen,
zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen
Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.

§ 15 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum
von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von KEMWEB abzuwerben oder ohne Zustimmung von KEMWEB
anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von KEMWEB
der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu
zahlen.

§ 16 Referenznennung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden als Referenz auf den Webseiten, in Präsentationen und anderen
Medien von KEMWEB genannt zu werden. KEMWEB darf ferner die erbrachten Leistungen zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Für den Zweck dieser
Referenznennung erteilt der Kunde KEMWEB ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an
seinen Marken und Unternehmenszeichen.

§ 17 Geheimhaltung

(1) Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten
bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Zudem vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu
wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere,
Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
(3) Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach
vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

§ 18 Abtretung, Aufrechnung

(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB
bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend machen.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von KEMWEB.
KEMWEB ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu
erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben
unberührt.

§ 20 Sonstiges

(1) Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung erforderlich, schließen die
Parteien zusätzlich einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung. In dem Fall ist KEMWEB verpflichtet, die
dort vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erbringung der Leistungen
einzuhalten.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages
haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch
für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

 

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR AGILE SOFTWAREENTWICKLUNG


§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten für sämtliche Leistungen von KEMWEB im ITBereich,
insbesondere für Entwicklungs- und Programmierungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“
genannt). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung durch KEMWEB auf
dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.
(2) KEMWEB greift bei der Leistungserbringung auf die agile Entwicklungsmethode „SCRUM“ zurück, bei der eine
Entwicklung in aufeinanderfolgenden, kurzen Iterationen („Sprints“) nach den Vorstellungen des Kunden
konzipiert, entwickelt und abgestimmt wird. Die vom Kunden initial geäußerten groben Vorstellungen
hinsichtlich Leistungsinhalt (sog. „User Stories“) definieren lediglich einen unverbindlichen Projektrahmen.
Der konkrete Leistungsinhalt wird während der Entwicklung durch den Product Owner des Kunden fortlaufend
angepasst.
(3) Grundsätzlich ist KEMWEB in der Wahl der verwendeten Arbeitsmittel und Technologien frei und darf auch
Open Source Software und Software von Dritten einsetzen, sofern der Kunde diese vereinbarungsgemäß
nutzen kann. Hinsichtlich des Einsatzes von Open Source gilt A § 13 Absatz 6 dieser Geschäftsbedingungen.
(4) KEMWEB kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und
Subunternehmern bedienen.

§ 2 Vertretungsberechtigte Personen

In Ergänzung der Regelung in A § 4 dieser Geschäftsbedingungen benennt der Kunde einen Product Owner,
der auf operativer Ebene die verbindlichen Entscheidungen zur Projektsteuerung und zum
Projektmanagement für den Kunden trifft. Der Kunde ist in Person seines Product Owners für die
Projektsteuerung und das Projektmanagement verantwortlich und erteilt KEMWEB die Weisungen zur
Umsetzung der Anforderungen. Der Kunde bevollmächtigt den Product Owner insbesondere dazu,
Entscheidungen zu Änderungen oder Erweiterungen in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die damit
zusammenhängende Beauftragung von Mehraufwänden treffen zu können.

§ 3 Leistungserbringung, Leistungsänderungen

(1) Der Product Owner des Kunden wird die Leistungsinhalte während der Entwicklung stetig konkretisieren und
fortlaufend inklusive Änderungen im Product Backlog dokumentieren. Änderungen, die umgesetzt, jedoch
nicht dokumentiert wurden, gelten gleichwohl als vom Kunden verbindlich beauftragt, wenn sie vom Kunden
nicht spätestens in dem auf die jeweilige Entwicklung anschließenden Sprint Review in Textform beanstandet
werden. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet, sämtliche in einem Sprint angefallenen Aufwände zu
vergüten, soweit er diese im jeweils anschließenden Sprint Review nicht beanstandet hat.
(2) Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, sind sämtliche Änderungswünsche vom Kunden vor ihrer
Umsetzung in Textform an KEMWEB zu übermitteln. Das weitere Verfahren richtet sich nach A § 3 dieser
Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen, die in einem Festpreisprojekt umgesetzt, deren Freigabe jedoch nicht dokumentiert wurde,
gelten gleichwohl als vom Kunden verbindlich beauftragt, wenn sie vom Product Owner nicht spätestens in
dem auf die jeweilige Entwicklung anschließenden Sprint Review in Textform beanstandet werden. Der Kunde
ist verpflichtet, sämtliche in einem Sprint angefallenen Aufwände zu vergüten, soweit diese im jeweils
anschließenden Sprint Review nicht beanstandet wurden.

§ 4 Vergütung

(1) Angebote von KEMWEB sind als reine Kostenschätzungen freibleibend und unverbindlich, soweit nicht
ausdrücklich eine Festpreisvereinbarung als „Festpreis“ in Textform getroffen wurde.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlich geleistetem Aufwand bzw. bei einer
Festpreisvereinbarung nach der im Angebot vereinbarten Staffel.
(3) Sollte sich während des Projekts herausstellen, dass der für den Festpreis kalkulierte Aufwand für die
Umsetzung des initial vereinbarten Leistungsumfangs nicht ausreichen sollte, so teilen sich die
Vertragsparteien das Kalkulationsrisiko. Alle Aufwände, die über den vereinbarten Festpreis hinaus anfallen,
werden dem Kunden mit 50% der in A § 5 Abs.1 dieser Geschäftsbedingungen genannten Sätze berechnet.
Ausgenommen hiervon sind Mehraufwände gemäß B § 3 Absatz 2, die nicht in den vereinbarten
Leistungsumfang fallen.

§ 5 Kündigung

Der Kunde kann bis zur Beendigung der beauftragten Arbeiten jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der
Kunde, so ist KEMWEB berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Aufwände abzurechnen;
für zusätzliche Aufwendungen, die KEMWEB durch die fristlose Kündigung hat, zahlt der Kunde darüber
hinaus an KEMWEB pauschal einen Betrag in Höhe von 5% des restlichen beauftragten Budgets (brutto),
sofern KEMWEB nicht gem. § 648 BGB einen höheren Vergütungsanspruch nachweisen kann.

§ 6 Abnahme

Sollten abweichend von B § 1 Absatz 2 werkvertragliche Leistungen vereinbart sein, wird KEMWEB dem
Kunden die fertiggestellten Arbeitserzeugnisse gemäß A § 9 zur Abnahme bereitstellen. In diesem Fall
unterliegt jeder einzelne Sprint einer Teilabnahme.

C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON CONTENT UND
DESIGN


§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten für sämtliche Leistungen von KEMWEB in Bezug
auf die Erstellung von Inhalten, Texten und redaktionelle Aufbereitung („Content“) sowie die Erstellung von
Grafiken jeglicher Art („Design“).
(2) Die Einstellung und Veröffentlichung von Content und Design gehören ohne explizite Vereinbarung nicht zu
den Leistungspflichten von KEMWEB.

§ 2 Konzeptionierung

Zur Leistungserbringung erstellt KEMWEB zunächst einen Entwurf für den Content („Entwurf“) bzw. ein
Konzept für das Design („Konzept“), welchen bzw. welches der Kunde durch Erklärung in Textform abnimmt.
KEMWEB setzt danach die Leistung auf Grundlage und im Rahmen des Entwurfs bzw. des Konzepts um.

§ 3 Beratung des Kunden

(1) Bei der Leistungserbringung berücksichtigt KEMWEB, welche Zielgruppen durch die Inhalte angesprochen
werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit den Inhalten verfolgt. Zu den Vor- und Nachteilen einzelner
inhaltlicher, gestalterischer und funktionaler Merkmale wird KEMWEB den Kunden ebenso beraten wie über
allgemeine Erkenntnisse, die KEMWEB von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum
Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen –
gewonnen hat.
(2) Branchenspezifische Kenntnisse werden von KEMWEB nicht erwartet. KEMWEB ist insbesondere nicht
verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische
Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den
Zielgruppen zählen.

§ 4 Inhaltliche und gestalterische Leistungen

(1) KEMWEB erarbeitet die im Angebot angegebene Anzahl von Alternativvorschlägen für die inhaltliche bzw.
grafische Gestaltung.
(2) Soweit vom Kunden gewünscht, berücksichtigt KEMWEB Vorgaben, die sich aus dem Corporate Design des
Kunden ergeben sowie aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des
Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik.
(3) KEMWEB wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser oder Apps abstimmen,
auf die das Design zu optimieren ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt KEMWEB die in Content oder Design einzubindende oder anzupassende Inhalte zur
Verfügung, soweit diese nicht Gegenstand der Leistungserbringung sind.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte den technischen Anforderungen entsprechen, eine
hinreichende Qualität und Auflösung haben und keine Schutzrechte Dritter verletzen.
(3) Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der Inhalte verpflichtet.
Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder
zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften
abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. Die
Regelung zum Projektmanagement in A § 4 dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
(4) Sofern KEMWEB dem Kunde Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder Ähnliches zur Verfügung stellt, wird
der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen
und Änderungswünsche wird der Kunde dem KEMWEB jeweils unverzüglich mitteilen.

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BETREUUNG VON SOCIAL MEDIA
KANÄLEN

§ 1 Leistungsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten für sämtliche Leistungen von KEMWEB in Bezug
auf die Betreuung von Social Media Kanälen des Kunden. Je nach Angebot besteht die Leistung von
KEMWEB in der Konzeptionierung, Erstellung (siehe Teil C. dieser Geschäftsbedingungen) und
Veröffentlichung von Inhalten („Content“), der Erarbeitung einer Social Media Strategie („Strategie“), in der
Konzeptionierung und Umsetzung von Social Media Advertising („Advertising“) oder der Social Media Analyse
(„Analyse“). Die Leistungen erbringt KEMWEB auf dienstvertraglicher Grundlage.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Soweit erforderlich, stellt der Kunde KEMWEB die Zugangsdaten zu den vertragsgegenständlichen Social
Media Kanälen zur Verfügung bzw. trägt dafür Sorge, dass KEMWEB bzw. ein entsprechend benannter
Mitarbeiter mit Administrationsrechten ausgestattet wird.
(2) Ist KEMWEB zur Veröffentlichung von Content verpflichtet, lizensiert der Kunde die erforderlichen
Nutzungsrechte an Fotografien, Grafiken, Videos, oder Texten Dritter, die für die Veröffentlichung von
Beiträgen erforderlich sind selbst. Der Kunde informiert KEMWEB umfassend über etwaig einzuhaltende
Lizenzbestimmungen. Das gilt insbesondere für in Beiträgen anzugebenden Urheberrechtsnachweise.

§ 3 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

KEMWEB wahrt bei der Kommunikation in den Social Media Kanälen des Kunden stets die nötige Diskretion.
Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Interna, soweit sie KEMWEB als solche bekannt werden,
werden von KEMWEB weder veröffentlicht noch diskutiert.

§ 4 Reporting

(1) KEMWEB unterstützt den Kunden bei der Entwicklung von Reports zur Durchführung von Controlling-
Maßnahmen durch den Kunden anhand der Spezifikationen und Zielsetzungen des Kunden.
(2) Sofern vereinbart, wird KEMWEB Reportings auf Grundlage eigener Analysen erstellen und dem Kunden in
dem im Angebot festgelegten, Intervall zur Verfügung stellen. Die Reports werden als Grundlage für weitere
Beratungsleistungen herangezogen.

E. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEB-HOSTING


§ 1 Leistungen

(1) KEMWEB bietet im Rahmen seines Web-Hosting-Angebots Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten
über das Internet aber auch die Verschaffung und/oder Verwaltung von Domains an.
(2) Maßgeblich für die vom Kunden konkret beauftragten Leistungen ist das jeweilige Angebot von KEMWEB.
(3) Ist Web-Hosting vom Kunden beauftragt, stellt KEMWEB Server zur Verfügung, auf denen die Inhalte unter der
vom Kunden zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten werden. Die
Leistungen von KEMWEB bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die
Datenkommunikation zwischen dem von KEMWEB betriebenen Übergabepunkt des eigenen
Datenkommunikationsnetzes an das Internet mit dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine
Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist KEMWEB nicht
möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner
ist da her insoweit nicht geschuldet.
(4) Beauftragt der Kunde KEMWEB mit der Beschaffung und/oder Verwaltung von Internet-Domain(s), wird
KEMWEB im Verhältnis zwischen Kunde und der jeweiligen Domain-Verwaltungsstellen und/oder eines
Domain-Name-Registrars nur als Vermittler tätig. Sofern nicht im Angebot angegeben, schuldet KEMWEB die
Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) nicht.
(5) KEMWEB erbringt die Leistung mit einer Gesamtverfügbarkeit von mindestens 98,5 % im Jahresdurchschnitt.
Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf das jeweilige Kalenderjahr
entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. KEMWEB ist berechtigt, nach
vorheriger Ankündigung, in der Zeit von 6.00–10.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im
Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten
Leistungen ggf. nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
(6) Der Umfang der Datensicherung wird individuell im jeweils zugrundliegenden Angebot beschrieben. Die
Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer
Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf
Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
(7) KEMWEB ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen
Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen
an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von KEMWEB zu
gewährleisten, so wird KEMWEB dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird
unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt
werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem
Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage
vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat KEMWEB das Recht,
das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
(8) Soweit dem Kunden im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung feste IP-Adressen zur
Verfügung gestellt werden, ist KEMWEB jederzeit berechtigt, die dem Kunden zugewiesene IP-Adresse zu
ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

§ 2 Laufzeiten, Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit eines Vertrages über das Web-Hosting beträgt 6 Monate oder ein Jahr und ergibt sich
aus dem Angebot. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30
Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt KEMWEB dem Kunden, sofern gewünscht, die auf dem für
den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte per Datenfernübertragung zum Abruf zur
Verfügung. Die Zusammenstellung des Archivs wird gesondert angeboten und ist nicht Bestandteil der
entrichteten Hostinggebühren. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von KEMWEB bleiben unberührt.

§ 3 Vergütung

(1) Bei Zahlung per Lastschrift erteilt der Kunde KEMWEB mit Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung.
(2) Sofern nichts anders vereinbart ist, ist die Zahlung des Kunden je nach Vertragslaufzeit halbjährlich bzw.
jährlich vor Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit im Voraus fällig.
(3) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von KEMWEB erbrachten Leistungen innerhalb von
acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung
als vom Kunden genehmigt.
(4) KEMWEB ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung nach Ablauf des ersten Vertragsjahres höchstens einmal
jährlich zu erhöhen, um gestiegene Beschaffungskosten, Inflation, Änderungen der Umsatzsteuer etc.
anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Kunden ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu, über das der Kunde von KEMWEB zusammen mit der Preiserhöhung in Textform
informiert wird.
(5) Die Erbringung der Leistungen durch KEMWEB ist daran gebunden, dass der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate
mit der Entrichtung eines erheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, ist KEMWEB nach
vorheriger Ankündigung per E-Mail zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Das
Recht, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die
Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er ist zudem für die
Inhalte selbst verantwortlich, etwa für die Erfüllung der Anbieterkennzeichnung, Informationspflichten zum
Datenschutz, Fernabsatz oder im elektronischen Geschäftsverkehr.
(2) Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über
das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter
verletzt. Insoweit obliegen KEMWEB keinerlei Prüf- oder Beratungspflichten im Verhältnis zum Kunden.
(3) KEMWEB ist berechtigt, die Anbindung der Website des Kunden zum Internet vorübergehend zu unterbrechen
(Sperrung der Website), falls ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß im Sinne von F § 4 Absatz 1 und
Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder
Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet. Die Sperrung
ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken.
Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern,
die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls
zu beweisen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber der Anbieter die
Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers
oder des Kommunikationsnetzes von KEMWEB oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von
KEMWEB abgelegter Daten, so kann KEMWEB diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren.
Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist KEMWEB auch berechtigt, die
Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. KEMWEB wird den Kunden
über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
(5) Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung
und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen
aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf
das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz
Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff zum Schutz
vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von KEMWEB ein neues
Passwort zugeteilt. KEMWEB ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die
Benutzerkennung neu zu vergeben.
(6) Der Kunde darf von KEMWEB zur Verfügung gestellte Leistungen nicht zur gewerblichen Nutzung an Dritte
überlassen.

§ 5 Rechteeinräumung

(1) Soweit die Inhalte der Website für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk,
Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als
abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige
Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“) sind, räumt er die nachfolgend geregelten Rechte ein.
(2) Der Kunde gewährt KEMWEB das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf
den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht
ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem
weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu
vervielfältigen.
(3) Der Kunde gewährt KEMWEB das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare,
weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran
angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der
Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben
und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung
des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung
nicht mehr KEMWEB zugerechnet.

§ 6 Mitwirkung bei der Domainbeschaffung

(1) Bei der Bestellung, Übertragung und Löschung von Internet-Domains, der Änderung von Einträgen in den
Datenbanken der Domain-Verwaltungsstelle und/oder des Domain-Name-Registrars sowie beim Wechsel von
KEMWEB und des Domain-Name-Registrars ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde verpflichtet
sich, die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der Domain-Verwaltungsstelle
einzuhalten.
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(2) Der Kunde hat insbesondere die für eine Domainregistrierung erforderlichen Daten vollständig und
wahrheitsgemäß gegenüber KEMWEB anzugeben und aktuell zu halten. Dies betrifft die Person des
Domaininhabers („Registrant“) sowie des technischen sowie administrativen Ansprechpartners. Anzugeben
sind Namen, ladungsfähige Postanschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Änderungen dieser
Daten sind KEMWEB unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Der Kunde erteilt KEMWEB die
Vollmacht, die betreffende Domain in seinem Namen zu registrieren.

§ 7 Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung

(1) Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließt der Anbieter jegliche
verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus. Spätere Einwendungen wegen
offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
(2) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf
Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist
beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen
Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der
Telefonleitungen zu dem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem
Einflussbereich stehen.
(3) Das Selbstbeseitigungsrecht des Kunden (§ 536a Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen.

F. SUPPORT


§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts G gelten für sämtliche Leistungen von KEMWEB im
Zusammenhang mit der Erbringung von Supportleistungen für Software.
(2) Hard- und Software, die im Rahmen des Supportvertrages benötigt wird, ist nicht Gegenstand dieses
Vertrages.

§ 2 Leistungserbringung

(1) KEMWEB wird die Supportleistungen üblicherweise am Standort des Kunden erbringen, kann sie jedoch auch
in seinen eigenen Räumlichkeiten erbringen, sofern KEMWEB dies für notwendig und nützlich hält.
(2) Die konkreten Leistungen werden durch das Angebot konkretisiert. Darüber hinaus bietet KEMWEB
entsprechend G § 3 dieser Geschäftsbedingungen einen Helpdesk zur Unterstützung während des laufenden
Betriebs.
(3) KEMWEB erbringt die Pflegeleistungen nach dem jeweils neusten Stand der Technik und stellt für die
Erbringung der Arbeiten geeignetes Personal zur Verfügung.
(4) Abhängig von den konkret vereinbarten Supportarbeiten kann auf Wunsch des Kunden eine Wartung im Wege
der Fernwartung vereinbart werden.

§ 3 Helpdesk

(1) Im Rahmen der Servicezeit (Montag – Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr) stellt KEMWEB dem Kunden eine Hotline
zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und Behebung einfacher Störungen und Unterstützung bei
Fragen zum laufenden Betrieb der Hard- und Software zur Verfügung.
(2) Der Helpdesk kann unter der Rufnummer +49 6131 9300042 erreicht werden.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde gewährt KEMWEB zur Erbringung der Supportleistungen ungehinderten Zugang zu den
Supportgegenständen. Soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, gewährleistet der Kunde den
von KEMWEB eingesetzten Personen insbesondere den Zugang zum Einsatzort und hält seine Mitarbeiter zur
Zusammenarbeit mit KEMWEB an, ist.
(2) Sofern die Parteien die Erbringung der Leistungen im Wege der Fernwartung vereinbart haben, wird der Kunde
auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.
(3) Der Kunde wird die in den Benutzerdokumentationen enthaltenen Hinweise für den Betrieb der Hardware und
der Software beachten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation der Software und vor Inbetriebnahme der EDV-Anlage sowie in der
Zeit danach während des Betriebs der EDV-Anlage seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig zu sichern.
(5) Der Kunde wird KEMWEB bei Störungen unverzüglich informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die
aufgetretenen Störungen so präzise wie möglich unter Angabe der ihm bekannten und für die
Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen zu beschreiben. Soweit der Kunde von KEMWEB
billigerweise geforderte Informationen nicht liefert, hat KEMWEB sich daraus ergebende Leistungsstörungen
nicht zu vertreten. Darüber hinaus ist KEMWEB berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand
entsprechend Abschnitt A. § 3dieser Geschäftsbedingungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(6) Der Kunde wird im Bedarfsfall eine Gelegenheit zur geschützten Lagerung von Materialien in Arbeitsnähe von
KEMWEB kostenlos zur Verfügung stellen.

§ 5 Laufzeit des Vertrags, Vergütung

(1) Die Laufzeit eines Vertrages über Support-Leistungen beträgt 6 Monate oder ein Jahr und ergibt sich aus dem
Angebot. Der Vertrag verlängert sich um dieselbe Vertragslaufzeit von 6 Monaten bzw. einem Jahr, wenn er
nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ist Zahlung per Lastschrift vereinbart, erteilt der Kunde KEMWEB mit Vertragsschluss eine
Einzugsermächtigung.
(3) Sofern nicht anders vereinbart ist, ist die Zahlung des Kunden je nach Vertragslaufzeit halbjährlich bzw.
jährlich vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit im Voraus fällig.

G. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR FILM-, MEDIEN- UND LIVEPRODUKTIONEN


§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten für sämtliche Leistungen von KEMWEB im Bereich von Film-, Medien- und Liveproduktion. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung durch KEMWEB auf dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.
(2) Sofern für die vertragliche Leistungserbringung relevant, werden die Leistungsergebnisse dahingehend ausgerichtet, dass diese mit einem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen, gängigen Videoplayer in üblicher Auflösung und Format (HD, 16:9) unter Verwendung gängiger Betriebssysteme korrekt angezeigt werden und funktionieren. Dies gilt ebenso für das Abspielen produzierter Medieninhalte, wie Filme oder 360° Videos. Soll die korrekte Anzeige / Funktionalität auch in Browsern / speziellen Videoplayern / unter anderen Betriebssystemen / zur Kino- oder TV-Ausstrahlung / unter bestimmten, nicht den Standards entsprechenden Konfigurationen / Voraussetzungen oder vom Kunden gewünschten Spezifikationen gewährleistet werden, ist dies gesondert zu vereinbaren.

§ 2 Änderungswünsche, Mehraufwand

Bei den Produktionen beinhaltet das Angebot eine Korrekturschleife in der Postproduktion. Ausgenommen sind Autorenkorrekturen und Änderungen, die vom Storyboard oder den vereinbarten Leistungen abweichen oder zuvor bereits freigegeben wurden.

§ 3 Mehraufwände

Für die Stunden- bzw. Überstundenberechnung eines Produktionstages gilt eine gesonderte Regelung:

(1) Ein Produktionstag beinhaltet max. 10 Stunden, gerechnet ab der Abfahrt bis zur Rückankunft bei KEMWEB in Mainz.
(2) Die 11. und 12. Arbeitsstunde werden mit 100% plus 25% Aufschlag berechnet.
(3) Ab der 13. Arbeitsstunde fallen 100% plus 50% Überstundenaufschlag an.

§ 4 Stornierungsbedingungen

(1) Ein festgelegter Produktionstermin zu einer beauftragten Film-, Medien- oder Liveproduktion kann vor Drehbeginn durch den Kunden storniert werden. Der Kunde hat dies schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Vor Produktionsbeginn zahlt der Kunde dann 5% des Bruttogesamtbetrages des Auftragswertes.

(2) Bei einem kurzfristigeren Stornierungseingang

  • a. bis 25 Stunden vor Produktionsbeginn zahlt der Kunde 30%
  • b. bis 12 Stunden vor Produktionsbeginn zahlt der Kunde 50 %
  • c. ab 11 Stunden vor Produktionsbeginn zahlt der Kunde 70 % des Bruttogesamtbetrages des Auftragswertes.

(3) Ausgenommen davon sind immer alle Arbeiten im Vorfeld des Produktionstermins (z.B. Planung, konzeptionelle Arbeiten, Tests, etc.). Diese werden zu 100% berechnet.

(4) Eine Verschiebung der Produktion hat ebenfalls schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen und ist nur mit Zustimmung von KEMWEB möglich.

§ 5 Nutzungsrechte

Die allgemeine Regelung in A § 14 Absatz 1 dieser Geschäftsbedingungen gilt in Bezug auf Filmproduktionen nur für die im Film verwendeten Szenen. Sofern in der Leistungsbeschreibung des Angebots nicht anders angegeben, sind Rechte am Rohmaterial davon ausgenommen.

 

 

Stand: 12.09.2022

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